Neben den in der Tabelle aufgeführten Gefahren können die Produkte auch reizend oder ätzend sein.
Schutzmaßnahmen:
Alle Schutzmaßnahmen dienen der Vermeidung und der Begrenzung der Auswirkungen vor Störfällen. Sollte dennoch ein Störfall auftreten, kann es sich um einen Brand (erkennbar durch Rauch- oder Rußwolke) oder um eine Stofffreisetzung (möglicherweise erkennbar durch nebelartige Schwaden) handeln. Bei einem Brand kann die Nachbarschaft durch Rauchgase, die akut toxische Bestandteile enthalten, beeinträchtigt werden. Bei einer Stofffreisetzung können Bestandteile der Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmittel in den Boden gelangen oder über die Luft weiter getragen werden.
Über eine mögliche Gefährdung werden Sie durch Lautsprecherdurchsagen (Polizei bzw. Feuerwehr), durch Durchsagen im Rundfunkt informiert oder durch Sirenen gewarnt. Leisten Sie den Weisungen der Notfall- oder Rettungsdienste im Falle eines Ereignisses unbedingt Folge.
Bleiben Sie dem Lager fern und halten Sie die Zufahrtswege für die Einsatzkräfte frei. Verständigen Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn, die die Durchsagen (Lautsprecher oder Radio) möglicherweise nicht gehört oder nicht verstanden haben. Rufen Sie Ihre Kinder ins Haus. Nehmen Sie Passanten vorübergehend auf. Kinder nicht aus der Schule oder dem Kindergarten holen. Blockieren Sie nicht die Notrufleitungen (Polizei, Feuer-wehr, Ruf 112) durch Rückfragen. Nur im Notfall (z.B. gesundheitliche Beeinträchtigung) die Notrufnummer wählen. Schließen Sie im Haus sämtliche Türen und Fenster, schalten Sie Klima- und Lüftungsgeräte ab. Begeben Sie sich in höher gelegene Stockwerke des Hauses. Halten Sie bei stechenden oder unangenehmen Gerüchen ein feuchtes Tuch vor Mund und Nase.